Die FSK vergibt folgende Altersfreigaben:
o.A. = ohne Altersbeschränkung = ab 0 Jahre
ab 6 Jahre
ab 12 Jahre*
ab 16 Jahre
k.J. = keine Jugendfreigabe = ab 18 Jahre
*Sonderregelung Parental Guidance für Filme, die das FSK Kennzeichen „freigegeben ab 12 Jahren“ haben: Kinder ab 6 Jahren können diese Filme in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (dies sind nur die Eltern) sehen! Dieses Angebot an die Eltern zielt insbesondere auf die Ermöglichung eines Kinobesuchs mit der ganzen Familie. Die gesetzliche Altersfreigabe des Films durch die FSK „freigegeben ab 12 Jahren“ sollte den Eltern bewusst sein. Sie übernehmen die alleinige Verantwortung für den Kinobesuch.