Informationen zur Altersfreigabe
Jugendschutz ist wichtig
Filme haben Altersgrenzen – darauf achten wir im CINECITTA`! Kinder und Jugendliche dürfen nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben wurden und zu bestimmten Zeiten beendet sind.
Die FSK vergibt folgende Altersfreigaben:
- o.A. = ohne Altersbeschränkung = ab 0 Jahre
- ab 6 Jahre
- ab 12 Jahre*
- ab 16 Jahre
- k.J. = keine Jugendfreigabe = ab 18 Jahre
*Sonderregelung Parental Guidance für Filme, die das FSK Kennzeichen »freigegeben ab 12 Jahren« haben: Kinder ab 6 Jahren können diese Filme in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (dies sind nur die Eltern) sehen! Dieses Angebot an die Eltern zielt insbesondere auf die Ermöglichung eines Kinobesuchs mit der ganzen Familie. Die gesetzliche Altersfreigabe des Films durch die
FSK »freigegeben ab 12 Jahren« sollte den Eltern bewusst sein. Sie übernehmen die alleinige Verantwortung für den Kinobesuch."
Für die einzelnen Altersgruppen gelten folgende Regelungen:
- Kinder unter 6 Jahren dürfen bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten anwesend sein. Zusätzlich muss der Film "ohne Altersbeschränkung", also für alle Altersgruppen freigegeben sein.
- Kinder zwischen 6 und 12 Jahren dürfen öffentlich gezeigte Filme dann sehen, wenn diese für ihre Altersgruppe (ab 6 Jahren) freigegeben worden sind, und die Vorführung spätestens um 20:00 Uhr beendet ist.
- Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren dürfen die für ihre Altersgruppe (ab 12 Jahren) freigegebenen Filme sehen; ein Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe besteht hinsichtlich der vorgeschriebenen Zeitbegrenzung. Die Vorführung vor Kindern muss um 20:00 Uhr, die vor Jugendlichen unter 16 bis um 22:00 Uhr beendet sein.
- Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren darf der Filmbesuch dann gestattet werden, wenn der Film für ihre Altersgruppe (ab 16 Jahren) freigegeben worden, und die Vorstellung spätestens um 24:00 Uhr beendet ist. Diese Zeitgrenzen gelten nicht, wenn Kinder und Jugendliche durch Erziehungsberechtigte begleitet werden.
Sollten Sie bezüglich einer FSK-Angabe etwas zu beanstanden haben, bitten wir um Verständnis dafür, dass das CINECITTA´ nicht über diese Regelungen entscheidet. Bitte richten Sie entsprechende Beschwerden an die FSK oder an den Berliner Gesetzgeber.
Hier geht es zur Website der FSK
www.spio.de
Weitere Details zur "FSK 12 - Parental Guidance - Regelung" finden Sie hier
www.spio.de/index.asp?SeitID=371
